Asbest und Altlasten 

Asbest

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene faserförmige Minerale, die in der Natur vorkommen und früher für viele technische Zwecke verwendet wurden. Asbest hat einige nützliche Eigenschaften, wie z.B. Hitzebeständigkeit, Zugfestigkeit und Bindefähigkeit, aber er ist auch sehr gefährlich für die Gesundheit.

Asbestfasern können beim Einatmen in der Lunge bleiben und dort Krebs oder andere Erkrankungen verursachen. Deshalb ist Asbest seit 1993 in Deutschland verboten. Asbest kann noch in vielen alten Gebäuden oder Produkten vorhanden sein, daher sollte man vorsichtig sein, wenn man mit solchen Materialien in Kontakt kommt.

KMF

 

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind anorganische Fasern, die aus geschmolzenen Mineralstoffen wie Glas, Stein oder Schlacke hergestellt werden. Sie haben verschiedene Eigenschaften, die sie für technische Zwecke nützlich machen, wie z.B. Wärme- und Schalldämmung, Brandschutz, Verstärkung und Elastizität. KMF werden oft in der Bauindustrie, aber auch in anderen Bereichen wie der Automobil- oder Textilindustrie eingesetzt.

KMF können jedoch auch gesundheitsschädlich sein, wenn sie eingeatmet werden und in der Lunge bleiben. Sie können zu Reizungen, Entzündungen oder sogar Krebs führen, je nach ihrer Größe, Form, Biobeständigkeit und Menge. Deshalb gibt es gesetzliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen für den Umgang mit KMF. 

Vorgehensweise

Vorgehensweise KMF 
– Verpackung in dafür vorgesehene und zugelassene, beschriftete KMF-Säcke.
Diese dürfen keine Risse oder Löcher haben und müssen staubdicht
verschlossen sein
– Abfuhr erfolgt in Absetz- oder Abrollcontainern oder mit Kranwagen
– Transport von nicht verpackten KMF- Abfällen ist verboten.

 

Vorgehensweise Asbest 

– Uns anrufen unter 08071/9279-0 und informieren. 
– Verpackung in dafür vorgesehene und zugelassene, beschriftete Asbest-Säcke, Big Bags.
Diese dürfen keine Risse oder Löcher haben und müssen zwingend staubdicht
verschlossen sein, ggf. zusätzlich mit Klebeband luftdicht verkleben.
– Abfuhr erfolgt in aller Regel mit Abrollcontainern oder mit Kranwagen
– Transport von nicht verpackten Asbest- Abfällen ist verboten(Untertage-Entsorgung).

 

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